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Das Aufenthaltsgenehmigungverfahren in anderen Ländern (Deutschland, Japan, USA und Schweden) hat einem Unterschied zwischen Staatsbürger aus Ländern, wofür ein Besuchervisum benötigt ist, und Ländern, wofür kein Besuchervisum für kürzere Aufenthalte (im Schengenraum die sogenannte Annex II Ländern) benötigt ist. In diesen Ländern ist das Verfahren für Aufenthaltsgenehmigungen vereinfacht und beschleunigt; zum Beispiel in Deutschland und Japan können Arbeitnehmer und Familienmitglieder ihre Anträge für die Aufenthaltsgenehmigung auch aus dem Inneren des Landes machen, und sie benötigen normalerweise keine Apostille auf jeden Dokument. Das Verfahren in Luxemburg macht kein Unterschied zwischen diesen Gruppen und deswegen erhöht die benötigten Papierarbeit und Bürokratie. Die Ausländerbehörde sollte in diesem Bereich auf den bewährten Methoden anderen Ländern forschen und anwenden, um die Arbeitsbelastung zu vermindern.
Guten Tag!
Vielen Dank für Ihren Beitrag! Wir leiten Ihren Vorschlag an die zuständige Verwaltung weiter. Sie können sich jederzeit auf http://www.vosidees.lu über den weiteren Verlauf der Prozedur informieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Das Team von http://www.vosidees.lu
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L'équipe de Vos Idées
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